Honorarinformation für Privatversicherte
Die Abrechnung für Privatversicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese regelt die Vergütung für alle im Therapieprozess anfallenden Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass ich für meine Leitungen als Basissatz den 3,0 fachen Steigerungsfaktor berechne (Psychotherapiesitzung 131,15€). In manchen Fällen (z.B. erhöhter Aufwand, komplexe Problematiken) kann dieser Satz entsprechend der GOP bis auf den Faktor 3,5 erhöht werden (153,03 €).
Grundsätzlich übernehmen private Krankenkassen und ggf. die Beihilfestellen die Therapiekosten. In Ihrem Versicherungsvertrag und der Beihilfeordnung ist geregelt, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.Je nach Vertrag wird das Leistungshonorar voll oder zu einem gewissen Anteil erstattet. Wenn Ihr Kostenträger nicht den 3,1 fachen Satz oder höher übernimmt, verbleibt für Sie ein Eigenanteil. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.
Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie bzw. Coaching) unterliegen nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden.
Hierfür berechne ich in der Regel 130 EUR pro 60 min und 190 EUR pro 90 min.